Eine Studie von Energie Zukunft Schweiz AG (EZS), die im Auftrag der schweizerischen Energiestiftung SES und Swissolar durchgeführt wurde, zeigt, dass der Bundesrat mit der Revision des Energiegesetzes insbesondere kleine Solaranlagen viel weniger rentabel machen wird, als sie heute sind.
Kleine und mittlere Solaranlagen mit weniger als 100 kWp sollen gemäss den aktuellen Modellrechnungen des Bundes (Energieperspektiven 2050+) einen Anteil von über 70% des gesamten Ausbaus erneuerbarer Energien ausmachen. Unter anderem um diesen Ausbau zu beschleunigen, hat der Bundesrat im Juni 2021 eine Revision des Energie- und des Stromversorgungsgesetzes angestossen.
Die im Auftrag von SES und Swissolar durch EZS ausgeführte Studie untersucht, wie sich die vorgeschlagenen Änderungen auf die Rentabilität von kleinen und mittleren Solaranlagen auswirken. Die Resultate zeigen: Wenn das Gesetz wie vorgeschlagen umgesetzt wird, verschlechtert dies die Rentabilität von kleinen und mittleren Solaranlagen stark, anstatt sie zu verbessern.
Untersucht wurde die Rentabilität von Solaranlagen auf Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern unter den alten und neu vorgeschlagenen gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Eine der neuen Regelungen verlangt, dass die Abnahmevergütung (auch Einspeisevergütung oder Rückliefervergütung genannt) sich nach dem Marktpreis im Zeitpunkt der Einspeisung richtet, anstatt sich wie bisher an einer fixen Vergütung auszurichten. «Nichtprofessionelle Kleininvestor:innen von Solaranlagen sind in erster Linie an stabilen Preisen interessiert. Der volatile Marktpreis bringt eine Unsicherheit ins System, der viele von einer Investition abhalten dürfte», gibt Studienautor Stefan Liechti zu bedenken. «Die aktuell hohen Marktpreise dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass diese nicht für immer so bleiben werden. Investoren brauchen eine gewisse Sicherheit. Deshalb braucht es eine Mindesthöhe bei den Abnahmevergütungen.» sagt David Stickelberger, Geschäftsleiter von Swissolar.
Grafik: Die Amortisationskurven von Einfamilienhäusern über 30 Jahre hinweg im «nur Marktpreis» Szenario und im Status-Quo Szenario. (© Energie Zukunft Schweiz)
Im Bereich der Netztarifierung sieht der Bundesrat vor, höhere Leistungs- und/oder Grundkomponenten zu erlauben. Konkret bedeutet dies, dass mit Strom aus der eigenen Solaranlage weniger Netzkosten eingespart werden können (weil diese weniger abhängig davon sind, wieviel Strom man aus dem Netz bezieht, sondern zu einem grösseren Teil von der Anschlussleistung), was die Rentabilität deutlich verschlechtert. Einsparungen durch Eigenverbrauch von Solarstrom ist heute aber die wichtigste Finanzierungskomponente. «Werden die Bedingungen für den Eigenverbrauch verschlechtert, rechnen sich gerade Anlagen von Ein- und Mehrfamilienhäusern häufig nicht mehr» analysiert Liechti die Resultate der Studie. Liechti weist aber auch darauf hin, dass solche nachteiligen Effekte kompensiert werden könnten, zum Beispiel indem der Verbrauch nach Möglichkeit in ein Zeitfenster mit hoher Solarproduktion verschoben oder, beim Strombezug aus dem Netz, gestaffelt wird (aktives Lastmanagement).
David Stickelberger und Felix Nipkow kommen zum Schluss: «Zur Erreichung der Klimaziele und zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit braucht es einen Ausbauschub bei Solaranlagen. Die Vorschläge des Bundesrats im neuen Gesetz wirken hingegen als Bremse». Swissolar und die SES fordern das Parlament auf, dies im Rahmen der Beratungen zu korrigieren.
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